Knicks und Wallhecken
Knicks und Wallhecken sind von Menschen geschaffene lebende Zäune, die unverzichtbare Bestandteile des Ökosystems in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft darstellen.
Beschreibung
Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) gesetzlich geschützte Biotope. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung der Knicks ist verboten. In den Absätzen 4 und 5 des § 21 LNatschG werden ihre Pflege und die Unterhaltung der angrenzenden Flächen geregelt.
Die mit Sträuchern und Bäumen bestandenen Erdwälle dienen neben der Erholung und der Schönheit des Landschaftsbildes im waldarmen Schleswig-Holstein vor allem als Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Zudem verbinden und vernetzen sie andere Biotope wie Wälder, Acker- und Grünflächen, Gewässer sowie viele mehr. Darüber hinaus verhindern sie als natürlicher Schutz Wind- und Wassererosionen und beugen somit dem Verlust fruchtbaren Bodens vor.
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
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Tel: +49 4392 40101
Fax: +49 4392 401133
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Web: www.amt-nortorfer-land.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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