Hundesteuer bezahlen
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Weitere Informationen
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
verwandte Vorgänge
- Eigentümerwechsel bei Grundstücken oder Gebäuden anzeigen
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Grundsteuerbescheid erhalten
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
Ansprechpartner
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24594 Hohenwestedt
Sarah Garbers
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Fachdienst - Steuern und Anlagenbuchhaltung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-2201
sarah.garbers[at]amt-mittelholstein.de
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Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Fachdienst - Steuern und Anlagenbuchhaltung
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+49 4871 36-2202
sandra.steenbock[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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