Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen
Viele Gemeinden verfügen über Wohnungen in ihren Liegenschaften und vermieten diese. In der Regel setzt sich die Miete aus der Kaltmiete und den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Diese werden einmal im Jahr abgerechnet. Neben der Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten fällig.
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Quelle der Inhalte: Amt Kropp-Stapelholm
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