Schmutzwasseranschluss
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Beschreibung
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
erforderliche Unterlagen
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Rechtsgrundlage
- § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
- § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Informationen zum Thema Abwasser
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf
Tel: +49 4392 40101
Fax: +49 4392 401133
E-Mail: info[at]amt-nortorfer-land.de
Web: www.amt-nortorfer-land.de
Öffnungszeiten:
Mo,Di,Do+Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Do: 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Frau Neele Fisch
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Sachbearbeiterin
Fachdienst II/1 - Kämmerei
Fachbereich II - Wirtschaft und Finanzen
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+49 4392 401205
+49 1805 101170426
fisch[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
Industriestraße 6 UG
|
Zimmer:
309
Frau Tamara Sturm
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Sachbearbeiterin
Fachdienst II/1 - Kämmerei
Fachbereich II - Wirtschaft und Finanzen
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+49 4392 401237
sturm[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
Industriestraße 6 UG
|
Zimmer:
308
Herr Jörn Wittmaack
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Fachbereichsleiter
Fachdienst II/1 - Kämmerei
Fachbereich II - Wirtschaft und Finanzen
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+49 4392 401207
+49 1805 101170448
wittmaack[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
OG
|
Zimmer:
207
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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