Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
verwandte Vorgänge
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Tel: +49 4322 695-0
Fax: +49 4322 695-164
E-Mail: amt[at]bordesholm.de
Web: www.bordesholm.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
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Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de