Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Dichtheitsprüfung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
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24582 Bordesholm
Tel: +49 4322 695-0
Fax: +49 4322 695-164
E-Mail: amt[at]bordesholm.de
Web: www.bordesholm.de
Herr Ingwersen
Mitarbeiter Amt Bordesholm - Der Amtsdirektor
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+49 4322 695-164
sven.ingwersen[at]bordesholm.de
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209
Herr Ladehoff
Mitarbeiter Amt Bordesholm - Der Amtsdirektor
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04322 695190
daniel.ladehoff[at]bordesholm.de
Zimmer:
207
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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