Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Regionale Hinweise
Sie wollen einen Mangel melden? Dann können Sie unseren Bürgertipp aufrufen, in dem Sie den Mangel und den Ort genauer beschreiben können.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
- Spielplätze instand halten lassen
- Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Gadelander Straße 77
24539 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2029
Fax: +49 4321 942-2673
E-Mail: gruenflaechen[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/gruenflaechen
Niebüller Straße 90
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900
Fax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/tbz
Verkehrssicherheit
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtbildpflege des TBZ
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+49 4321 942-2977 / +49 4321 942-2929
tbz[at]neumuenster.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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