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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Regionale Hinweise

Im Bürgerbüro am Kuhberg 18 erhalten Sie Anträge auf Grundsicherungsleistungen, Wohngeld- und Lastenzuschuss sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt.


Weiterhin erhalten Sie hier auch eine Beratung, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.


Unterlagen, die für entsprechende Anträge eingereicht werden sollen, können hier kopiert werden. Diese werden dann an den jeweiligen Fachbereich weitergeleitet.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

  • volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  • Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

 

Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

 

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2525 E-Mail: soziale-hilfen[at]neumuenster.de

A - Bro

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2613

Brp - Fah

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2214

Fai - Hein

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2360

Heio - Kel

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

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+49 4321 942-2842

Kem - Lik

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

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+49 4321 942-2739

Lil - Ni

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

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+49 4321 942-2458

Nj - Rh

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

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+49 4321 942-2411

Ri - Sel

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+49 4321 942-2406

Sem - Vit

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+49 4321 942-2427

Viu - Z

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

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+49 4321 942-2062


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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