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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

 

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

 

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 45970 E-Mail: stadt[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/


Roonstraße 42 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655


Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2732 Fax: +49 4321 942-2090 E-Mail: verkehrsaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/verkehrsaufsicht/


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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