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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

Regionale Hinweise

  • Das Fundbüro ist Bestandteil des Bürgerbüros und befindet sich am Kuhberg 18:
    Telefon Fundbüro 04321 942 2400
    https://www.neumuenster.de/fundbuero
  • Fundfahrräder:
    Das Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle.
    Geöffnet ist es immer mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr.
    Auskunft: Telefon 04321 942 23 83
    Nennen Sie Marke oder Rahmennummer Ihres vermissten Fahrrades.
    https://www.neumuenster.de/fundfahrraeder

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

 


Ansprechpartner

Kuhberg 18 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2400 Fax: +49 4321 942-2488 E-Mail: buergerbuero[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Großflecken 63 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2521 E-Mail: gewerbeamt[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/

Abt. Ordnungsangelegenheiten

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

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+49 4321 942-2383


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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