Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für das Ablegen einer für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlichen Prüfung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Direkt online beantragen:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung online beantragenBeschreibung
Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt werden kann und Sie für die Anerkennung nur eine Prüfung bestehen müssen, können Sie für die Ablegung der Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Sie können für folgende Prüfungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
- eine Prüfung, die die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation feststellt
- eine Prüfung in einem im Inland reglementierten Beruf, damit Sie die Befugnis zur Berufsausübung erhalten
- eine Prüfung, die ihnen erlaubt, eine Berufsbezeichnung zu führen
Sprachliche und fachsprachliche Prüfungen sind ebenfalls möglich. Sie können auch mehrere Prüfungen absolvieren.
Sollen Sie vor dem Ablegen der Prüfung noch einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, benötigen Sie noch eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis. Diese trägt den Namen "Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation".
Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, wenn der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht Gegenstand Ihrer Prüfung ist.
Die "Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation" berechtigt Sie noch nicht dazu, Ihren Beruf auszuüben. Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in einen Erwerbstitel oder in einen Titel zur Arbeitsplatzsuche möglich.
Die "Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation" ist befristet und gilt für die Dauer Ihres Prüfungsverfahrens. Das Prüfungsverfahren umfasst den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Endpunkt des Prüfungsverfahrens kann neben der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auch ein Bescheid der zuständigen Stelle sein, der das Verfahren abschließt.
Kurztext
- Personen aus dem Ausland können Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen von Prüfungen zur Anerkennung einer ausländischer Berufsqualifikation erhalten
- dafür sind in der Regel mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, sofern diese nicht durch die Prüfung nachgewiesen werden sollen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist befristet und wird für Dauer des Prüfungsverfahrens erteilt
- für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an, Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
- die Lebensunterhaltssicherung muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts nachgewiesen werden
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist für die Dauer des Prüfverfahrens nicht möglich. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung kann aber in einen Erwerbstitel oder in einen Titel zur Arbeitsplatzsuche gewechselt werden
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde
Abteilungsleitung
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2477
Zimmer:
2.01 Altes Rathaus
Buchstabe A - Andr
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2729
Zimmer:
E.5
Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2119
Zimmer:
E.4
Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2273
Zimmer:
E.12
Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2432
Zimmer:
E.8
Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2737
Zimmer:
E.9
Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2181
Zimmer:
E.9
Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2491
Zimmer:
E.6
Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2397
Zimmer:
E.7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de