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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Am Nord-Ostsee-Kanal

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

 

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

 


Ansprechpartner

Roonstraße 42 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655

Zufahrt zum Grundstück

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2690


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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