Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2293
E-Mail: wohngeldstelle[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/bildung-und-teilhabe
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2541
Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2762
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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