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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Frühförderung Hörgeschädigte

Frühförderung Hörgeschädigte

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

 

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

 

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

 

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Frühförderung von Kindern

Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2293 E-Mail: wohngeldstelle[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bildung-und-teilhabe


Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2541

Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2762


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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