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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

  • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
  • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
  • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
  • Sie für die Betreuung bezahlt werden
  • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

  • erteilt das örtliche Jugendamt
  • ist auf 5 Jahre befristet
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

Kurztext

  • in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
  • ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege notwendig bei Betreuung:
    • von ein bis 5 Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung
    • pro Woche mehr als 15 Stunden
    • während des Tages
    • kostenpflichtig
    • länger als 3 Monate
  • trifft eines der Merkmale nicht zu, ist keine Erlaubnis notwendig
  • die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
    • erteilt das örtliche Jugendamt
    • ist auf 5 Jahre befristet
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden

 

Regionale Hinweise

Fachberatung Kindertagespflege

- Beratung und Vermittlung im Familienflecken -

Großflecken 36, 1. Stock o 24534 Neumünster

Telefax 04321 942 32 39

E-Mail

 

  • Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
  • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
  • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

 

§ 43 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


Ansprechpartner

Großflecken 72 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2064 Fax: +49 4321 942-2755 E-Mail: fruehkindliche-bildung[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/fruehkindliche-bildung

Geschäftszimmer der Abteilung Verwaltung (Frühkindliche Bildung)

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Frühkindliche Bildung

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2064


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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