Familien- und Sozialpass beantragen
Beschreibung
Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.
Regionale Hinweise
In Neumünster heißt der Familien-Pass "Neumünster-Pass".
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster (,,Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn im Bürgerbüro, Kuhberg 18.
Der Neumünster-Pass bietet für Familien zahlreiche vergünstigte sowie einige kostenfreie Angebote aus mehreren Bereichen:
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.
Weitere Informationen
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2400
Fax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero[at]neumuenster.de
Web: termin.neumuenster.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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