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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich „Wasser“

 


Ansprechpartner

Gadelander Straße 77 24539 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Abwasser

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

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+49 4321 942-2603

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

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+49 4321 942-2655


Brachenfelder Straße 1 - 3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2716 Fax: +49 4321 942-2503 E-Mail: fachdienst.umwelt[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/natur-umwelt

Wassergefährdende Stoffe usw.

Mitarbeiter Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2773


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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