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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

 

Regionale Hinweise

  • Den aktuellen Flächennutzungsplan für Neumünster finden Sie unter Bauleitplanung.

 

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2622 Fax: +49 4321 942-2648 E-Mail: stadtplanung[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/wirtschaft-bauen/planen/kontakt-stadtplanung


Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

F-Plan, B-Plan, Landschaftsplan

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2680 / +49 4321 942-2667 / +49 4321 942-72 / +49 4321 942-2623 / +49 4321 942-2620 / +4


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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