Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Wenn Sie einen Studienplatz in Deutschland suchen, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten beantragen.
Direkt online beantragen:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung online beantragenBeschreibung
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.
Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.
Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.
Kurztext
- Ausländerinnen und Ausländern kann zur Bewerbung um einen Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie in Deutschland studieren möchten, aber noch keine Zulassung einer deutschen Hochschule haben
- Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Antragsteller über schulische und sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen oder diese in Deutschland (innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis) erworben werden sollen
- Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss für die Dauer des Aufenthalts aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert werden
- Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie für Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt 2 Wochen.
- Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate erteilt, Verlängerung ist ausgeschlossen.
- zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Weitere Informationen
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde
Abteilungsleitung
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2477
Zimmer:
2.01 Altes Rathaus
Buchstabe A - Andr
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2729
Zimmer:
E.5
Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2119
Zimmer:
E.4
Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2273
Zimmer:
E.12
Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2432
Zimmer:
E.8
Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2737
Zimmer:
E.9
Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2181
Zimmer:
E.9
Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2491
Zimmer:
E.6
Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2397
Zimmer:
E.7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de