Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Kurztext
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Fristen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Weitere Informationen
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
verwandte Vorgänge
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Abteilung Finanzen
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Frau Katja Hohnholz
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
katja.hohnholz[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Frau Britta Notka
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 73 79 480
+49 4351 / 73 79 490
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Herr Justin Reth
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-470
+49 4351 / 7379-490
justin.reth[at]amt-schlei-ostsee.de
Frau Maike Tüxen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-422
+49 4351 / 7379-490
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Frau Ilka Marquardt
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-163
+49 4351 / 7379-169
ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
22
Frau Carola Strauchmann
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-164
+49 4351 / 7379-169
carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
21
Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
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Frau Katja Szameit
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
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+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
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Dorfstraße 13
24354 Rieseby
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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