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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen

Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen

Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. In einigen Fallkonstellationen können Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragt werden.

Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit erteilt. Für weitere Informationen zur Beantragung eines Fischereischeins wird auf die entsprechende Leistungsbeschreibung verwiesen.

Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung keine Fischereischeinprüfung ablegen können, können einen Fischereischein mit Begleitung beantragen.

In Schleswig-Holstein gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen kein Fischereischein erforderlich ist.

Die am häufigsten in Anspruch genommene Ausnahmemöglichkeit ist der so genannte „Urlauberfischereischein“, der von jeder natürlichen Person beantragt werden kann (gültig für 28 aufeinander folgende Tage, kann einmal im Kalenderjahr verlängert werden). Für den Urlauberfischereischein ist eine gesonderte Leistungsbeschreibung verfügbar, auf die hier verwiesen wird.

An gewerblichen Angelteichen und auf gewerblichen Angelkuttern ist kein Fischereischein erforderlich, sofern der Anbieter durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen sicherstellt, dass tierschutz- und fischereirechtliche Vorgaben eingehalten werden. Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, sollte der jeweilige Anbieter im Vorfeld direkt angesprochen werden. In dieser Konstellation ist keine besondere Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Fischereiabgabe muss jedoch auch in diesen Fällen entrichtet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahme von der Fischereischeinpflicht für Sonderfälle (zum Beispiel für besondere Veranstaltungen caritativer Einrichtungen, für internationale Veranstaltungen und weitere), die im Einzelfall bei der oberen Fischereibehörde schriftlich beantragt und begründet werden müssen.

 

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Außenstellen des LLUR

Onlinebeantragung

 

  • Ein Antrag auf Erteilung einer sonstigen Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht muss zusammen mit einer Beschreibung des Sachverhalts sowie einer Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahme bei der oberen Fischereibehörde eingereicht werden.
  • Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail gestellt werden. Eine Online-Antragsmöglichkeit steht dafür derzeit nicht zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

ES gibt keine Fristen.

 

Über die fällige Gebühr erhalten Sie zusammen mit der Übermittlung der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid. Zusätzlich muss gegebenenfalls die Fischereiabgabe bezahlt werden. Die Gesamthöhe an zu entrichtender Fischereiabgabe ist gegebenenfalls abhängig von der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der geplanten Veranstaltung.

Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

 

  • Formloser Antrag
  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung

 

§ 26 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)

§ 5 Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO)

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde die Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

 

Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht werden häufig zum Beispiel für Gemeinschaftsveranstaltungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder für internationale Gemeinschaftsangelveranstaltungen erteilt. Die obere Fischereibehörde prüft solche Anträge stets im Einzelfall. Eine möglichst genaue Darstellung des Umfangs und der Notwendigkeit der beantragten Ausnahme erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.

Berufs- und Angelfischerei

 


Ansprechpartner

Abteilung Finanzen
Holm 13 24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Der Amtsdirektor
Holm 13 24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de

Frau Katja Hohnholz

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
katja.hohnholz[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16

Frau Britta Notka

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 73 79 480
+49 4351 / 73 79 490
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10

Herr Justin Reth

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-470
+49 4351 / 7379-490
justin.reth[at]amt-schlei-ostsee.de

Frau Maike Tüxen

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

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+49 4351 / 7379-422
+49 4351 / 7379-490
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16


Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16 24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de

Frau Ilka Marquardt

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

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+49 4351 / 7379-163
+49 4351 / 7379-169
ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 22

Frau Carola Strauchmann

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

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+49 4351 / 7379-164
+49 4351 / 7379-169
carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 21


Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5 24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de

Frau Katja Szameit

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

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+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de


Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13 24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219 Fax: +49 43 55 / 99 98 54 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de

Frau Stefanie Grimm

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

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+49 4351 / 7379-219
+49 43 55 / 99 98 54
stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de


Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0 Fax: +49 4347 704-116 E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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