Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Kurztext
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Zuständigkeit
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Weitere Informationen
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des Wohnens in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Ansprechpartner
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Frau Behrens
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
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04351 710-331
04351 710-399
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Frau Bötte
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04351 710-336
04351 710-399
marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Frau Guhse
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04351 710-333
04351 710-399
dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Frau Thominga
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04351 710-334
04351 710-399
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Zimmer:
036
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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