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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfen zur Gesundheit,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • Hilfe in anderen Lebenslagen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Verordnung zur Durchführung des § 82
  • Verordnung zur Durchführung des § 90

§§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

§§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Verordnung zur Durchführung des § 82

Verordnung zur Durchführung des § 90

 


Ansprechpartner

Rathausmarkt 4 - 6 24340 Eckernförde

Frau Sonja Kruse

Mitarbeiter Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Sozialwesen

Kontakt herunterladen
04351 710-502
04351 710-580
sonja.kruse[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer: 133

Frau Christiane Mehrens

Mitarbeiter Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Sozialwesen

Frau Britta Weidemann

Mitarbeiter Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Sozialwesen

Frau Wiebke Witt

Mitarbeiter Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Sozialwesen

Kontakt herunterladen
04351 710-503
04351 710-580
wiebke.witt[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer: 135


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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