Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenZuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
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- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Frau Andrea Maue
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt
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04351 710-303
04351 710-399
andrea.maue[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
032
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
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Am Gymnasium 4
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