Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Frau Behrens
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04351 710-331
04351 710-399
christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Frau Bötte
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04351 710-336
04351 710-399
marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Frau Guhse
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04351 710-333
04351 710-399
dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Frau Thominga
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04351 710-334
04351 710-399
Tamara.Thominga[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
036
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de