Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbe ummelden
Ansprechpartner
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 7201-454
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eidertal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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