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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

Weicht Ihr Bauvorhaben von den geltenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften ab, können Sie die notwendige Abweichung, Ausnahme oder Befreiung auch isoliert beantragen, wenn ihr Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedarf.

Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können Sie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften eigenständig, das heißt ohne Baugenehmigung, beantragen.

Sollen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu örtlichen Bauvorschriften für verfahrensfreie Vorhaben erteilt werden, entscheidet die Gemeinde über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen wird bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren entschieden. Ist eine Baugenehmigung für das Vorhaben nicht erforderlich, ist über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen isoliert zu entscheiden.
  • Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen können zulässig sein, wenn öffentliche Belange und öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berücksichtigt werden.
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen ist zu begründen.
  • Die Gemeinde entscheidet über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für verfahrensfreie Bauvorhaben. Im Übrigen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für die Abweichung baurechtlicher Vorschriften für ein verfahrensfreies Vorhaben beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise der Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die Gemeinde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

Der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stehen öffentliche Belange und die öffentliche-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn nicht zwingend entgegen.

 

Die Kostenhöhe ist abhängig von der Dauer der Amtshandlung.

 

  • Formloser Antrag
  • Begründung

 


Ansprechpartner

Mielkendorfer Weg 2 24113 Molfsee
Tel: +49 4347 7201-458 E-Mail: bauberatung[at]amt-eidertal.de


Mielkendorfer Weg 2 24113 Molfsee
Tel: +49 4347 72010 Fax: +49 431 720150 E-Mail: info[at]amt-eidertal.de Web: www.amt-eidertal.de/

Frau Sa. Haß

Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt

Frau S. Kühl

Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt

Frau M. Nebendahl

Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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