Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Fax: +49 431 901-742807
E-Mail: gewerbeangelegenheiten[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
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Mail: tourismus@rd-tm.de