Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Direkt online beantragen:
Soziale Schwierigkeiten Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten online beantragenBeschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
- Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden
- Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
Regionale Hinweise
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe bei akutem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Regionale Hinweise
Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung.
Fristen
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Kostenart: kostenlos
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Regionale Hinweise
Den Antrag Soziale Schwierigkeiten gibt es auch als Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63700
E-Mail: wohnungslosenhilfe[at]kiel.de
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D315
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4671
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D311
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5661
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D 319
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Soziahilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5676 / +49 431 901-3680
+49 431 901-62350
67er-Hilfen[at]kiel.de
Zimmer:
D 316 / D 318
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Tel: +49 431 901-4667
E-Mail: sozialzentrum.gaarden[at]kiel.de
Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-4632
E-Mail: sozialzentrum.mettenhof[at]kiel.de
Sophienblatt 50b
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3673
E-Mail: sozialzentrum.mitte[at]kiel.de
Mercatorstraße 40
24106 Kiel
Tel: +49 431 901-4691
E-Mail: sozialzentrum.nord[at]kiel.de
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
Tel: +49 431 901-4675
E-Mail: sozialzentrum.ost[at]kiel.de
Saarbrückenstraße 145
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3697
E-Mail: sozialzentrum.sued[at]kiel.de
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift: 24170 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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