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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Reisepass vorläufig beantragen

Reisepass vorläufig beantragen

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

 

Regionale Hinweise

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

 

Regionale Hinweise

Der vorläufige Reisepass kann sofort bei Antragstellung mitgenommen werden.

 

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie zur erstmaligen Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung, Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde) benötigen!

 

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Auswärtiges Amt

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragen

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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de


Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
ema[at]kiel.de


Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Tiefe Allee 45 24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64479 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
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Zum Dänischen Wohld 23 24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64499 E-Mail: ema[at]kiel.de

Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-2742

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+49 431 901-909
+49 431 901-64499
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Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

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+49 431 901-909
+49 431 9001-64479
ema[at]kiel.de


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Tel: +49 431 901-900 Fax: +49 431 901-62716 E-Mail: ema[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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