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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Personalausweis beantragen

Personalausweis beantragen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Kurztext

  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Personen müssen Personalausweis beantragen, wenn
    • sie über 16 Jahre sind und
    • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
  • Online-Ausweisfunktion
    • bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen automatisch aktiviert
    • ermöglicht digitale Identifizierung gegenüber Behörden oder Unternehmen, wenn eine selbst gewählte, 6-stellige PIN gesetzt wurde
  • für Kinder unter 16 Jahre können nur erziehungsberechtigte Personen einen Antrag stellen
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt vorzeitig, wenn
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit

 

Regionale Hinweise

Um die eID nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät (zum Beispiel ein Smartphone mit NFC-Funktion) benötigt.

 

Bürger*innen, denen es aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht möglich ist, persönlich in der Meldebehörde vorzusprechen, kann gegebenenfalls ein Antrag auf Ausweisbefreiung bewilligt werden. Sie erhalten dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt.

 

Es ist jedoch auch möglich, die Ausstellung des Personalausweises über einen Hausbesuch abzuwickeln. Bitte setzen Sie oder gegebenenfalls ein*e Familienangehörige*r sich in diesen Fällen rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung. Das Antragsformular auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie unter dem nachstehenden Link.

 

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

 

Regionale Hinweise

Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, muss für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises oder Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde bearbeitet werden.

 

Zusätzlich ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei der zuständigen Behörde Versagungsgründe vorliegen. Sie wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der*die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte dann eine erhöhte Gebühr anfallen.


In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Kiel-Services (Stadtamt) wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

  • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei Kindern unter 16 Jahre:
    • Sie sind erziehungsberechtigt.
    • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
  • Sie über 16 Jahre alt sind und
  • Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

 

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

 

Regionale Hinweise

Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach einer Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

 

Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.

 

Bei Spätaussiedler*innen ist der Vertriebenenausweis und der Registrierschein erforderlich.

 

Namensänderung:

Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die die Namensänderung begründende Urkunde vorzulegen. Bei Eheschließung kann mit Bescheinigung der Anmeldung einer Eheschließung frühestens 8 Wochen vorher der neue Ausweis beantragt werden. 

 

Minderjährige:

 

Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

Jugendliche können den Ausweis etwa drei bis vier Wochen vor ihrem 16. Geburtstag schon allein beantragen, der Ausweis wird dann aber erst am 16. Geburtstag ausgehändigt. Falls vor dem 16. Geburtstag ein Ausweis benötigt wird, ist auch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Ordens- oder Künstlernamen:

Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

 

Doktortitel:

Für die Eintragung eines Doktortitels in den Personalausweis ist die Promotionsurkunde vorzulegen, bei ausländischen Promotionen ggf. eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion. Es ist ein neuer Personalausweis erforderlich (Kosten 22,80 EUR bis 24 Jahre, 37,00 EUR ab 24 Jahren), da eine solche Änderung in einem vorhandenen Personalausweis nicht möglich ist.



 

 

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Information zum Personalausweis

 

Regionale Hinweise

Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 9 bis 12 Uhr (Mittwochs geschlossen).

 

Frühe Termine gibt es von 7.30 - 9 Uhr (jeweils am Vortag online buchbar, keine Online-Buchung am Dienstag möglich)

 

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte den in der Rubrik "Anträge/Formulare" per Link hinterlegten Vordruck für eine Vollmacht. 

  • Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren, 37 EUR für Personen ab 24 Jahren. 
  • Für einen vorläufigen Personalausweis fallen Gebühren von 10 Euro an.
  • 13 Euro kostet der Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
  • 30 Euro beträgt die Gebühr zur Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretungen im Ausland.   

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragen

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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de


Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
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Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Tiefe Allee 45 24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64479 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Zum Dänischen Wohld 23 24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64499 E-Mail: ema[at]kiel.de

Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

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+49 431 901-909
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Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-909
+49 431 9001-64479
ema[at]kiel.de


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900 Fax: +49 431 901-62716 E-Mail: ema[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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