Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Kurztext
- bei Einreise in die meisten Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
- Reisepass kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
- Beantragung:
- kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
- kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
- gegebenenfalls kann Reisepass auch bei Behörde außerhalb des Wohnsitzes beantragt werden
- es können zusätzliche Kosten entstehen
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilämter
Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, die hierfür die mitgeschickte ausgefüllte Vollmacht, ggf. den abgelaufenen Reisepass und ihre eigenen Ausweispapiere vorlegen muss. Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beantragt werden.
Fristen
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Kosten
Ein Reispass kostet ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro, bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:
- ein vorläufiger Reisepass 26 Euro
Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die zu dem regulären Preis hinzuzurechnen sind, wenn
- ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro)
oder ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)
Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig.
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.
Minderjährige: Minderjährige, für die der Reisepass ausgestellt werden soll, müssen bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein. Bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ordens- und Künstlername: Wenn jemand seinen Ordens- und Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Reisepass nach Verlust/ Identitätsbescheinigung: Für den Fall, dass nach Verlust des alten Reisepasses ein neuer Pass beantragt wird, muss ein aktueller Personalausweis oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde und ein anderer Bürger mit Identitätsnachweis als Bürge mitgebracht werden. Wenn der letzte Pass in Kiel ausgestellt worden ist, dann ist eine Identifikation anhand des Passregisters möglich.
Passrechtliche Ermächtigung/ Passunbedenklichkeitsbescheinigung: Für den Fall, dass der Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden soll, ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei zuständiger Behörde Passversagungsgründe o. ä. vorliegen. Diese wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der/die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Reisepasses wird dann eine doppelte Gebühr erhoben. Eine passrechtliche Ermächtigung muss von der ausstellenden Behörde per Fax angefordert werden.
Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.
Weitere Informationen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Regionale Hinweise
Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Frühe Termine gibt es von 07.30 - 09.00 Uhr (am Vortag online buchbar)
Es ist nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen. Unter 16-Jährige beantragen einen Personalausweis oder Reisepass.
Ansprechpartner
Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904
Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de
2742 Arbeitsgruppenleitung
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+49 431 901-2742
2706 Arbeitsgruppenleitung
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+49 431 901-2706
909 Interne Rückfragen
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Saarbrückenstraße 147
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Skandinaviendamm 299
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Tiefe Allee 45
24149 Kiel
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Amrumring 2
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