Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.
Direkt online beantragen:
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungBeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie
- volljährig sind und
- entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- keine oder keine ausreichenden Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
- Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
- Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
- Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
- Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage
Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
Weitere Informationen
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Ansprechpartner
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Grundsicherung[at]kiel.de
Buchstabe Lif-Lip
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+49 431 901-4312
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
204
Buchstabe Aa-Alah
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+49 431 901-3321
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
235
Buchstabe Alai-Ando
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+49 431 901-3391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
233
Buchstabe Andp-Bald
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+49 431 901-3348
+49 431 901-63391
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Zimmer:
231
Buchstabe Bale-Beu
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+49 431 901-3268
+49 431 901-63391
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Zimmer:
230
Buchstabe Bev-Bola
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+49 431 901-3873
+49 431 901-63391
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Zimmer:
217
Buchstabe Bolb-Bülb
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+49 431 901-3875
+49 431 901-63391
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Zimmer:
234
Buchstabe Bülc-Dag
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+49 431 901-3878
+49 431 901-63391
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Zimmer:
221
Buchstabe Dah-Doga
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+49 431 901-3270
+49 431 901-63391
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Zimmer:
224
Buchstabe Dogb-Eri
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+49 431 901-3360
+49 431 901-63391
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Zimmer:
231
Buchstabe Erj-Fis
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+49 431 901-4386
+49 431 901-63391
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Zimmer:
232
Buchstabe Fit-Gha
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+49 431 901-3352
+49 431 901-63391
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Zimmer:
229
Buchstabe Ghb-Grote
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+49 431 901-3326
+49 431 901-63391
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Zimmer:
226
Buchstabe Grotf-Hame
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+49 431 901-3393
+49 431 901-63391
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Zimmer:
225
Buchstabe Hamf-Henk
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+49 431 901-4309
+49 431 901-63391
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Zimmer:
227
Buchstabe Henl-Hoy
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+49 431 901-3874
+49 431 901-63391
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Zimmer:
222
Buchstabe Hoz-Jano
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+49 431 901-3272
+49 431 901-63391
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Zimmer:
215
Buchstabe Janp-Karl
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+49 431 901-4309
+49 431 901-63391
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Zimmer:
223
Buchstabe Karm-Kill
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+49 431 901-3364
+49 431 901-63391
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Zimmer:
219
Buchstabe Kilm-Koca
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+49 431 901-3876
+49 431 901-63391
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Zimmer:
218
Buchstabe Kocb-Krav
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+49 431 901-3396
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
220
Buchstabe Kraw-Kup
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+49 431 901-3274
+49 431 901-63391
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Zimmer:
230
Buchstabe Kuq-Lie
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+49 431 901-3280
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
215
Buchstabe Liq-Mam
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+49 431 901-3378
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
321
Buchstabe Man-Meye
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+49 431 901-3309
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
310
Buchstabe Meyf-Müller, R.
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+49 431 901-3871
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
320
Buchstabe Müller, S.-N.
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+49 431 901-3320
+49 431 901-63391
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
317
Buchstabe Oa-Os
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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+49 431 901-3872
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
314
Buchstabe Ot-Petersa
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+49 431 901-3822
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
305
Buchstabe Petersb-Pus
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+49 431 901-3354
Zimmer:
302
Buchstabe Put-Ree
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+49 431 901-3870
Zimmer:
320
Buchstabe Ref-Rosi
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+49 431 901-3287
Zimmer:
303
Buchstabe Rosj-Schal
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+49 431 901-4315
Zimmer:
313
Buchstabe Scham-Schm
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+49 431 901-3334
Zimmer:
318
Buchstabe Schn-Schult
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+49 431 901-4316
Zimmer:
318
Buchstabe Schulu-Sha
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+49 431 901-3337
Zimmer:
311
Buchstabe Shb-So
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+49 431 901-3377
Buchstabe Sp-Sue
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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+49 431 901-3877
Zimmer:
319
Buchstabe Suf-Th
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+49 431 901-3879
Zimmer:
319
Buchstabe Ti-Tri
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+49 431 901-3395
Zimmer:
316
Buchstabe Trj-Voi
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+49 431 901-3230
Zimmer:
316
Buchstabe Voj-Wer
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+49 431 901-3869
Zimmer:
312
Buchstabe Wes-Wur
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+49 431 901-3397
Zimmer:
309
Buchstabe Wus-Z
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+49 431 901-3340
Zimmer:
316
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Rendsburg Tourismus und Marketing
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