Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.
Beschreibung
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.
Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:
- Bürgerin und Bürger
- Unternehmen, zum Beispiel
- Autohaus
- Flottenbetreiber
- Versicherung
- Automobilclub
- Zulassungsdienstleister
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.
Kurztext
- Tageszulassung ist
- die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs
- ausschließlich gültig für die Dauer eines Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird
- Tageszulassung muss bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden
- der vorläufige Zulassungsnachweis muss im Fahrzeug von außen gut lesbar ausgelegt werden
- Besonderheit Tageszulassung: keine Abstempelung der Kennzeichenschilder nötig
- mit dem Ende des Tages der Erstzulassung ist das Fahrzeug automatisch (ohne Antrag) abgemeldet
- keine Auslandsfahrten möglich
Regionale Hinweise
Eine reine Tageszulassung (Zulassung eines Neufahrzeugs für einen Tag gem. §7 FZV) ist von der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens zu unterscheiden. Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung, sondern nur gültig für Überführungs- und Probefahrten, maximal für 6 Tage gem. §46 FZV.
Zuständigkeit
Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.
Hat der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung
1. in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat), in den eine Zustellung möglich ist, oder
2. in einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft ist,
ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.
Fristen
Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:
- Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
- Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung
- Anschrift
- bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
- Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
- Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
- Kraftfahrzeugsteuerrückstände
- Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
- Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
- Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
- Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
- Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
- bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
- bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
- bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
- Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit immer am Tag der Beantragung beginnt. Ein späterer Gültigkeitsbeginn, abweichend vom Tag der Beantragung ist nicht möglich.
Kosten
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 13,10EUR
Die Gebühr für eine Tageszulassung beträgt 46,80EUR
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für die Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen entstehen. Die Preise hierzu erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern.
erforderliche Unterlagen
Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nachgewiesen werden.
Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Eine Kopie ist als Nachweis ausreichend)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Eine Kopie ist als Nachweis ausreichend)
- Datenbestätigung des Herstellers
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
- Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß §21 StVZO oder § 13 EG-FGV
Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis (Prüfungsfahrten):
Gibt es für ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder Hauptuntersuchung, kann trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen beantragt und zugeteilt werden. Die Beantragung ist nur bei der Zulassungsbehörde möglich, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist.
Die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens wird beschränkt auf die Hin- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder einen angrenzenden Bezirk. Inbegriffen sind Fahrten zur unmittelbaren Reparatur von Mängeln, die bei der Prüfung festgestellt werden zur nächstgelegenen Werkstatt. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als "verkehrsunsicher"eingestuft werden.
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.lba&oeId=L100012.OE.268080645&leistungId=99036012023000&p=010020
Auskunft
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
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+49 431 901-62022
kfz-zulassung[at]kiel.de
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