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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verlust des eigenen Personalausweises melden

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Regionale Hinweise

In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

Den Verlust können Sie im Rathaus ohne Termin anzeigen. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.

 

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

 

Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.

 

Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis. 

 

§ 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Regionale Hinweise

Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren. 

 

Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig) 

 

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. 

 

Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de


Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
ema[at]kiel.de


Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Tiefe Allee 45 24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64479 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Zum Dänischen Wohld 23 24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64499 E-Mail: ema[at]kiel.de

Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64499
ema[at]kiel.de


Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 9001-64479
ema[at]kiel.de


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900 Fax: +49 431 901-62716 E-Mail: ema[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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