Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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