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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Regionale Hinweise

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de


Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
ema[at]kiel.de


Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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909 Interne Rückfragenummer

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Tiefe Allee 45 24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64479 E-Mail: ema[at]kiel.de

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+49 431 901-64479
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Zum Dänischen Wohld 23 24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64499 E-Mail: ema[at]kiel.de

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+49 431 901-2742

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+49 431 901-909
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Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

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+49 431 9001-64479
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Tel: +49 431 901-900 Fax: +49 431 901-62716 E-Mail: ema[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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