Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kurztext
- für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
- der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Regionale Hinweise
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Internationale Führerschein sofort (nach der Antragsbearbeitung) ausgedruckt und ausgehändigt.
Falls aber zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss (zusätzliche Gebühren), ist hierfür mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 Wochen zu rechnen, die Bearbeitungsdauer kann mit der Expressbestellung (zusätzliche Gebühren) auf 2-3 Arbeitstage reduziert werden.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Regionale Hinweise
- Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 16,30 Euro erhoben.
- Falls ein alter Führerschein (graues oder rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 30,10 Euro Gebühren an.
- Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerschein gewünscht werden, fallen hierfür weitere 28,80 Euro an Gebühren an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Regionale Hinweise
Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird.
Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).
verwandte Vorgänge
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnis[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-fahrerlaubnisse
Buchstabe A - B
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+49 431 901-2044
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Buchstabe C - G
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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