Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Kurztext
- Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
- Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
- neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
- Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Fristen
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
- Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Regionale Hinweise
Anmeldebestätigung
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Ansprechpartner
Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904
Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de
2742 Arbeitsgruppenleitung
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+49 431 901-2742
2706 Arbeitsgruppenleitung
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+49 431 901-2706
909 Interne Rückfragen
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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904
E-Mail: ema[at]kiel.de
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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
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Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904
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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de
Tiefe Allee 45
24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904
Fax: +49 431 901-64479
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Zum Dänischen Wohld 23
24159 Kiel
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Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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