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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Wahlbenachrichtigung anfordern

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Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.


Direkt online beantragen:

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Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

 

Regionale Hinweise

Die Wahl zum*zur Oberbürgermeister*in findet in Kiel am 16. November 2025 statt. Sollte kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, ist eine Stichwahl für den 7. Dezember 2025 vorgesehen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).

 

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

 

 

Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen beziehungsweise Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

 

Regionale Hinweise

Falls Sie für die Oberbürgermeister*innenwahl bis zum 25. Oktober 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Sofortwahlbüro im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9. Tel.:  0431 901-3091 oder per E-Mail: briefwahl[at]kiel.de

 

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung (BWO)

 

Regionale Hinweise

Gemeindeordnung §§ 48-65, Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG), Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) 

 


Ansprechpartner


Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2370
+49 431 901-742370
wahlen[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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