Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenZuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die Höhe der Gebühren erhalten Sie auf Anfrage!
erforderliche Unterlagen
In Kiel kann ein formloser Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gestellt werden. Bei Antragstellung ist die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c Abs. 1 GewO vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)
Regionale Hinweise
Die Geräte dürfen erst nach Erteilung der Geeignetheitsbescheinigung aufgestellt werden.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde beantragen
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Rundfunkveranstalter: Zulassung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Tel: +49 431 901-2067
Fax: +49 431 901-742067
E-Mail: bordellaufsicht[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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