Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Regionale Hinweise
Die Auflagen werden erteilt, wenn der Behörde entsprechende negative Erkenntnisse über den Gaststättenbetreiber vorliegen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Regionale Hinweise
Es wird eine Gebühr fällig, die je nach Arbeitsaufwand erhoben wird.
verwandte Vorgänge
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- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
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- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
Ansprechpartner
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E-Mail: info[at]ea-sh.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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