Begrüßungsgeld erhalten
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Regionale Hinweise
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel, der Muthesius Kunsthochschule und der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK) sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler und Fachschülerinnen und -schüler, die nach Kiel gezogen sind um hier ihre Ausbildung machen. Die Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz frühestens drei Monate vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn nach Kiel verlegt haben und dort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Der Anspruch besteht nur, sofern die Antragsteller bis zum folgenden 31. März durchgehend in Kiel gemeldet sind.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 100,- Euro und gilt als eigenes Einkommen.
Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.).
Sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen (siehe unten stehende Hinweise: Welche Unterlagen brauche ich?), erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes bei der Anmeldung im Rathaus.
Gemäß § 17 Bundesmeldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Vereinbarung eines Termins ist fristwahrend. Besteht nach Prüfung der Unterlagen ein Anspruch auf das Begrüßungsgeld, wird der Betrag dort sofort ausgezahlt.
In den Stadtteilbürgerämtern ist keine Auszahlung des Begrüßungsgeldes möglich. Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.). Zum Auszahlungstermin ist er ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Regionale Hinweise
In Kiel müssen Sie nach der Anmeldung durchgehend bis zum folgenden 31. März mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet bleiben und dies bei Antragstellung schriftlich versichern.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Regionale Hinweise
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen alle mit, damit Sie nur einmal ins Einwohnermeldeamt zu kommen brauchen:
- Antrag (siehe untenstehenden Link)
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe untenstehenden Link)
- Studierende: Nachweis über den Beginn des Studiums in Kiel und - sofern das Studium bereits begonnen wurde - einen aktuellen Studienausweis
- Berufsfachschüler*innen und Fachschüler*innen: Nachweis über den Beginn der Ausbildung von der Berufsschule beziehungsweise Fachschule,
- Auszubildende: gültiger Ausbildungsvertrag und - sofern die Ausbildung bereits begonnen wurde - eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Den Mietvertrag müssen Sie in Kiel nicht vorlegen!
Sollten Sie sich bereits online angemeldet haben, so sprechen Sie bitte erst vor, wenn Ihnen die Meldebescheinigung vorliegt.
Rechtsgrundlage
Die aktuelle Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Kiel
finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Weitere Informationen
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Regionale Hinweise
Ansprechpartner
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900
Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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