Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Beschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
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Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
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Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
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Voraussetzungen:
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Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
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Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
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Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
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Benötigte Unterlagen:
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Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
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Identitätsnachweis
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Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
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Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
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Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
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Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
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Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
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Identitätsnachweis
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Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
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Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
verwandte Vorgänge
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Ansprechpartner
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24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de
Web: www.kronshagen.de
Rathausmarkt 7
24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-219
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E-Mail: standesamt[at]kronshagen.de
Web: www.kronshagen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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