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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Kurztext

  • Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
  • Betreute Person muss
    • dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
    • handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

 

Personalausweisbehörde

 

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
  • Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
  • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
  • Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und machen Angaben sowohl zu Ihrer eigenen Person als Betreuerin oder Betreuer als auch zur betreuten Person.
  • Bei Bedarf laden Sie Nachweise hoch (zum Beispiel Betreuerausweis, medizinische Unterlagen).
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
  • Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Angaben im Melderegister.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und über die weiteren Schritte und den Entscheidungsstatus informiert.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
  • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

 

§ 1 Absatz 3 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

 


Ansprechpartner

Rathausmarkt 7 24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159 Fax: 0431 5866-200 E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de Web: www.kronshagen.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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