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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Begrüßungsgeld erhalten

Begrüßungsgeld erhalten

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

 

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

 

Keine

 

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

 


Ansprechpartner

Rathausmarkt 7 24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159 Fax: 0431 5866-200 E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de Web: www.kronshagen.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
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Mail: tourismus@rd-tm.de

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