Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Beschreibung
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Fristen
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Kosten
Keine
verwandte Vorgänge
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Kinder- und Jugendtelefon
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
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E-Mail: info[at]kreis-rd.de
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Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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