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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Freistellungsbeträge übermitteln

Freistellungsbeträge übermitteln

Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.


Direkt online beantragen:

BZSt-Online-Portal (BOP)

Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.

Kurztext

  • Meldung der Kapitalerträge nach § 45d Absatz 1 und 2 EStG Durchführung
  • Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, müssen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge melden
  • das Ziel ist missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufzudecken und zu verhindern
  • zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind:
    • Kreditinstitute
    • Genossenschaften (zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften)
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über: Meldung muss über das BZSt-Online-Portal
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

 

Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.

Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.

  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter fsa-anfragen@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Kapitalerträge im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
  • Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
  • Nachdem Sie Ihre Aktivierungs-ID und Ihren Aktivierungs-Code erhalten haben, folgen Sie bitte dem Link in der E-Mail. Führen Sie den erstmaligen Login durch, indem Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code in die entsprechenden Felder eintragen.
  • Nach erfolgreicher Aktivierung des BOP werden Sie aufgefordert, einen Speicherort für das BOP-Zertifikat zu
  • Bitte loggen Sie sich nun unter Zuhilfenahme Ihres Zertifikates und das zugehörige Passwort im BOP ein.
  • Für eine fachliche Zulassung zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK) müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zum Freistellungsaufträgekontrollverfahren (§ 45d Absatz 1 und 2 EStG)" beantragen.
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post oder elektronisch eine Zulassungsnummer für das Verfahren FSAK
  • Für die Datenübermittlung an das Verfahren FSAK stehen Ihnen anschließend drei Wege zur Auswahl:
    • Lieferung über BOP-Formular
    • Lieferung über BOP-Formular mit Hilfe der CSV-Importfunktion
    • Lieferung über die ELMA5-Massendatenschnittstelle
  • Für die Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA5 finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", "Versand von Massendaten (ELMA5)" den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren an das BZSt".
  • Füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Als Fachverfahren, für welches Sie Ihre Daten senden wollen, wählen Sie "Mitteilung und Auskünfte über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" ́ aus und geben in das Feld "Verfahrensspezifisches Geheimnis " das BZSt-Geheimnis ein. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sobald Antworten auf die mitgeteilten Meldungen zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail informiert.

Voraussetzungen

Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

  • alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
  • Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat

Welche Fristen muss ich beachten?

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

 

kostenlos

 

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

 

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

An der Küppe 1 53225 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 406-0 Fax: +49 228 406-2661 E-Mail: poststelle[at]bzst.bund.de Web: www.bzst.de


DGZ-Ring 12 13086 Berlin, Stadt
Tel: +49 228406 2151 Fax: +49 228406 4722 Web: www.bzst.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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