Neue Vorgaben bei Überweisungen: Bitte richtigen Empfängernamen angeben
Seit dem 01.10.2025 erfolgt bei Banküberweisungen ein automatischer Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der Kontoinhaberin bzw. dem Kontoinhaber. Damit Zahlungen weiterhin ohne Verzögerungen auf den Konten der Stadtverwaltung Rendsburg eingehen können, bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger, künftig besonders auf die richtige Bezeichnung des Zahlungsempfängers zu achten.
Für alle Zahlungen an die Stadtverwaltung Rendsburg – insbesondere Steuern, Mieten und Kita-Gebühren – muss als Empfänger „Stadt Rendsburg“ angegeben werden. Dies gilt für alle Kontoverbindungen der Stadtverwaltung, darunter zum Beispiel:
IBAN: DE27 2145 0000 0000 0086 00
Nur wenn der korrekte Empfängername eingetragen wird, kann die Bank den Zahlungseingang eindeutig zuordnen und die Überweisung erfolgreich ausführen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle der Stadtverwaltung Rendsburg gern zur Verfügung (presse@rendsburg.de, 04331 206-9002).