Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Rendsburg nach § 3 Absatz 2 BauGB
Der von dem Bauausschuss in der Sitzung am 24.06.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Rendsburg für das Gebiet
im Norden begrenzt durch den Paradeplatz, im Westen durch die Königinstraße, im Süden durch die Löwenstraße und im Osten durch die Kronprinzenstraße
und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 24.07.2025 bis 28.08.2025
im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden:
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Rendsburg
verfügbar:
01 Bekanntmachung vom 23.07.2025
02 Lageplan
03 Planzeichnung: Teil A und Teil B
04 Begründung
05 Informationen nach Datenschutzgrundverordnung
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich:
per E-Mail an stadtentwicklung[at]rendsburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:
Stellungnahmen hierzu können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im
Neuen Rathaus der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg
Fachbereich Bau und Umwelt, Fachdienst Stadtentwicklung,
2. OG, Zimmer 220
abgeben werden.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Rendsburg, Neues Rathaus der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg im Fachbereich Bau und Umwelt, Fachdienst Stadtentwicklung, 2. OG, Zimmer 220, während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird und ausliegt.
Rendsburg, den 23. Juli 2025
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin