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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Personalausweis beantragen

Personalausweis beantragen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
    • deutsche Vertretung im Ausland

 

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

 

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

 

Regionale Hinweise

Für die Beantragung eines Personalausweises müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

- Alter Reisepass oder Personalausweis,

- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen)Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)

- Kosten 22,80 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr Kosten 37,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

 

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Information zum Personalausweis

 


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin

Herr Daniel Alberti

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1228
daniel.alberti[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8

Frau Beate Bellmann

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1222
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 9

Frau Tatjana Erlenbusch

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

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+49 4331 206-1221
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 7

Frau Sandra Looft

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

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+49 4331 206-1224
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 9

Frau Birte Milkus

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1225
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 5

Frau Doris Reiher

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1226
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 5

Frau Mareike Reschka

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

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+49 4331 206-1227
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 6

Frau Denise Schütt

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-270
Denise.Schuett[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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